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Das erstinstanzliche Urteil (Strafrecht)

[Gericht] 

[Aktenzeichen] 

Urteil 

Im Namen des Volkes 

In der Strafsache gegen 

[Angeklagte wie in Anklage] 

wegen [schwerste Straftat] u.a. 

hat das [Gericht] – [Spruchkörper] – in der öffentlichen Sitzung vom [Datum (alle Sitzungstage)], an der teilgenommen haben: 

[Richter] 

[Schöffen] 

[Staatsanwalt] 

[Verteidiger] 

[Urkundsbeamter] 

für Recht erkannt: 

I. Der Angeklagte [Nachname] ist schuldig eines [Auflistung aller Straftaten mit gesetzlichem Titel, zB “Totschlags in Tateinheit mit einem Betrug sowie (= Tatmehrheit) eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort”; darüber hinaus werden angegeben: Anstiftung, Beihilfe, Versuch, Qualifikationen und "vorsätzlich" oder "fahrlässig", wenn die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden kann (wie in Anklage)] 

II. Der Angeklagte [Nachname] wird deshalb zu [Strafe] verurteilt; im Übrigen wird er freigesprochen. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. 

III. Die [Sache] des Angeklagten [Nachname] ist einzuziehen. [oder andere Nebenentscheidungen]

IV. Soweit der Angeklagte [Nachname] verurteilt ist, hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen; soweit er freigesprochen ist, fallen die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zu Last.  

 

Angewandte Strafvorschriften: §§ [StGB BT, aufsteigend geordnet], [StGB AT, aufsteigend geordnet] StGB, [ggf. Nebengesetze] 

 

Gründe 

I.  

[Persönliche Verhältnisse] 

 

II.  

[Sachverhalt] 

 

III. 

[Beweiswürdigung] 

 

IV.  

[Strafbarkeiten]

 

V.  

[Strafzumessung] 

 

VI. 

[Sonstiges, insb. Kosten] 

 

[Unterschrift der Berufsrichter] 

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