Das erstinstanzliche Urteil (Strafrecht)
[Gericht]
[Aktenzeichen]
Urteil
Im Namen des Volkes
In der Strafsache gegen
[Angeklagte wie in Anklage]
wegen [schwerste Straftat] u.a.
hat das [Gericht] – [Spruchkörper] – in der öffentlichen Sitzung vom [Datum (alle Sitzungstage)], an der teilgenommen haben:
[Richter]
[Schöffen]
[Staatsanwalt]
[Verteidiger]
[Urkundsbeamter]
für Recht erkannt:
I. Der Angeklagte [Nachname] ist schuldig eines [Auflistung aller Straftaten mit gesetzlichem Titel, zB “Totschlags in Tateinheit mit einem Betrug sowie (= Tatmehrheit) eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort”; darüber hinaus werden angegeben: Anstiftung, Beihilfe, Versuch, Qualifikationen und "vorsätzlich" oder "fahrlässig", wenn die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden kann (wie in Anklage)]
II. Der Angeklagte [Nachname] wird deshalb zu [Strafe] verurteilt; im Übrigen wird er freigesprochen. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt.
III. Die [Sache] des Angeklagten [Nachname] ist einzuziehen. [oder andere Nebenentscheidungen]
IV. Soweit der Angeklagte [Nachname] verurteilt ist, hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen; soweit er freigesprochen ist, fallen die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zu Last.
Angewandte Strafvorschriften: §§ [StGB BT, aufsteigend geordnet], [StGB AT, aufsteigend geordnet] StGB, [ggf. Nebengesetze]
Gründe
I.
[Persönliche Verhältnisse]
II.
[Sachverhalt]
III.
[Beweiswürdigung]
IV.
[Strafbarkeiten]
V.
[Strafzumessung]
VI.
[Sonstiges, insb. Kosten]
[Unterschrift der Berufsrichter]