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Materielle Fälle Öffentliches Recht
Zum Herunterladen und Üben: Fälle zum Staatsorganisationsrecht
Weitere in Aufbau
Hinweis: Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde Art. 93 GG zu Art. 94 GG.
1. StaatsOrga Wie geht das nochmal?
Hier muss kein echter Fall gelöst werden, sondern es geht um das strukturierte Darstellen des Gesetzgebungsverfahrens, welches in sehr vielen staatsorganisationsrechtlichen Fällen an Mängeln leidet und daher einen Schwerpunkt der Klausur bildet. Dazu gibt es noch einige andere Fragen, deren Beantwortung nicht selten in der Klausur eine Rolle spielt. Der Fall eignet sich sehr gut für das gemeinsame Lernen in Lerngruppen.
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