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Praktikum im Jurastudium – Voraussetzungen, Ablauf und Co.: Dein ultimativer Guide

Das Pflichtpraktikum im Jurastudium gehört zu den wenigen Teilen der Ausbildung, bei denen du wirklich selbst die Kontrolle hast: Zeitpunkt, Ort, Rechtsgebiet und Arbeitgeber – vieles davon kannst du frei wählen. Und trotzdem sorgt kaum ein Thema im Studium für so viel Unsicherheit. Wann muss ich mich bewerben? Wo muss ich hin? Wie viele Praktika brauche ich? Gibt es Gehalt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflichtpraktikum im Jurastudium dauert bundesweit mindestens 3 Monate (§ 5a DRiG)

  • Es ist Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen

  • Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland

  • Es muss unter Aufsicht eines Volljuristen absolviert werden

  • Stationen sind u.a. Kanzleien, Gerichte, Verwaltungsbehörden und Unternehmen

  • Für Pflichtpraktika besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung – aber viele Stellen zahlen trotzdem

  • Frühzeitig planen lohnt sich: Beliebte Stellen vergeben Plätze bis zu einem Jahr im Voraus

Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin mit klassizistischer Fassade, Säulen und Skulpturen am Bebelplatz im historischen Zentrum von Berlin.


Inhaltsverzeichnis



1. Was ist das Pflichtpraktikum im Jurastudium?


Das Praktikum im Jurastudium – in Prüfungsordnungen meist als „praktische Studienzeit" bezeichnet – ist ein fester Bestandteil der juristischen Ausbildung in Deutschland. Es ist keine optionale Ergänzung, sondern eine Pflichtleistung, die du vor dem Ersten Staatsexamen nachweisen musst.


Der Gedanke dahinter ist simpel: Das Jurastudium ist theorielastig. Die Praktika sollen den Blick für die Realität des Rechtslebens öffnen – den Ablauf von Gerichtsverfahren, den Alltag in einer Kanzlei, die Arbeit in einer Behörde. Kurz gesagt: echte Praxisluft statt Lehrbuchabstraktionen.


Gleichzeitig ist das Pflichtpraktikum eine der wenigen Phasen im Jurastudium, in denen du selbst gestalten kannst – welchen Bereich du wählst, in welcher Stadt du arbeitest, in welchem Semester du loslegst. Das macht es zu einem echten Karrierebaustein, wenn man ihn klug nutzt.

2. Rechtliche Grundlage: § 5a DRiG


Die bundesweite Mindestanforderung ist klar geregelt: § 5a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) schreibt vor, dass Jurastudierende vor der Zulassung zum Staatsexamen mindestens drei Monate Pflichtpraktikum absolviert haben müssen.


Diese Regelung gilt in allen 16 Bundesländern einheitlich. Was sich unterscheidet, ist die Ausgestaltung – also welche Stationen vorgeschrieben sind, ob Gruppenpraktika verpflichtend sind und wie die Monate aufgeteilt werden dürfen.


Wichtig: Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Es ist also kein Vollzeitstudium parallel möglich – die Semesterferien sind die natürliche Praktikumszeit.


Doktorhut mit goldener Quaste und gerollter Abschlussurkunde auf Holztisch – Symbol für akademischen Abschluss und Promotion.

3. Voraussetzungen für das Praktikum im Jurastudium


Damit ein Praktikum als Pflichtpraktikum anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:


Mindestdauer

Insgesamt mindestens drei Monate – diese können je nach Bundesland auf mehrere kürzere Abschnitte aufgeteilt werden (z.B. 3 × 4 Wochen oder 2 × 6 Wochen).

Aufsicht durch einen Volljuristen


Das ist eine harte Voraussetzung:

Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss Volljurist:in sein. Das gilt auch für Praktika im Ausland – der betreuende Jurist muss in Deutschland zugelassen sein oder ein gleichwertiges Qualifikationsniveau nachweisen können.


Anerkannte Praktikumsstellen


Folgende Stellen kommen als Praktikumsorte in Frage:


  • Rechtsanwaltskanzleien (inkl. Großkanzleien)

  • Gerichte (Amts-, Land-, Oberverwaltungsgerichte)

  • Staatsanwaltschaften

  • Verwaltungsbehörden (Ministerien, Ämter)

  • Notariate

  • Rechtsabteilungen in Unternehmen

  • Gewerkschaften und Verbände

  • Parlamente / Parlamentsabgeordnete


Zeitpunkt

In den meisten Bundesländern darf das Praktikum frühestens nach dem Ende der Vorlesungszeit des zweiten Semesters beginnen.


Praktikumsbericht

In vielen Bundesländern ist zusätzlich ein Praktikumsbericht erforderlich, der als Leistungsnachweis beim Justizprüfungsamt eingereicht werden muss.


4.  Anforderungen je Bundesland im Überblick

Die Details unterscheiden sich erheblich. Hier ein kompakter Überblick über die wichtigsten Regelungen:


Bundesland

Mindestdauer

Besonderheiten

Bayern

3 Monate

Mindestens 2 der 3 Bereiche: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht

Baden-Württemberg

3 Monate

Je 1 Monat: Justiz, Verwaltung, Rechtsanwaltschaft

Berlin

3 Monate

Freie Aufteilung möglich

Brandenburg

3 Monate

Freie Wahl von Zeitpunkt und Stelle

Bremen

3 Monate

Freie Wahl

Hamburg

3 Monate

Mind. 1 Praktikum bei Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg

Hessen

3 Monate

Mind. 1 Monat bei Gericht; Gruppenpraktika möglich/Pflicht

NRW

3 Monate

Mind. 2–3 Stationen: Rechtspflege, Verwaltung, Wahlstation

3 Monate

Je 1 Monat: Gericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwalt

Sachsen

mind. 13 Wochen

mind. 3 Wochen pro Praktikum; Gruppenpraktika möglich

Sachsen-Anhalt

3 Monate

Gruppenpraktika möglich

Mecklenburg-Vorpommern

3 Monate

Kann am Stück oder aufgeteilt absolviert werden


Augusteum und Paulinum der Universität Leipzig am Augustusplatz mit modernem Hochhaus und Glasfassade unter blauem Himmel.

Tipp: Schau immer direkt in die Prüfungsordnung deines Bundeslandes oder wende dich an das zuständige Justizprüfungsamt. Die Regelungen können sich ändern und die offizielle Quelle hat immer Vorrang.



5. Wo kann man das Jura-Praktikum absolvieren?


Groß- oder Kleinkanzlei?

Das Kanzleipraktikum ist wohl die klassischste Wahl. Du lernst Schriftsätze kennen, beobachtest Mandantengespräche, recherchierst zu Rechtsfragen und begleitest im besten Fall Verhandlungen.


Kleine Kanzlei: Direkter Kontakt zum Anwalt oder zur Anwältin, mehr persönliches Feedback, oft breiteres Themenspektrum.


Großkanzlei: Einblick in spezialisierte Rechtsgebiete, ggf. internationale Mandate, strukturierte Praktikantenprogramme mit Fachvorträgen und Networking-Events.


Beide Varianten haben ihren Wert. Vor der Entscheidung lohnt es sich, Erfahrungsberichte von Kommiliton:innen einzuholen.


Gericht und Staatsanwaltschaft

Ein Praktikum bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft ist oft als Gruppenpraktikum organisiert: Du nimmst gemeinsam mit anderen Studierenden an Verhandlungen teil, wirst Referenten zugeteilt und erhältst Einblicke in den Justizalltag, die im Lehrbuch so nicht zu finden sind.


Der große Vorteil: Vorkenntnisse sind kaum nötig – diese Stellen sind auch in frühen Semestern sinnvoll. Und: Die Noten oder der Lebenslauf spielen hier meist keine große Rolle.


Verwaltungsbehörde

Verwaltungspraktika klingen für manche zunächst wenig spannend – zu Unrecht. Gerade wer Interesse an öffentlichem Recht hat oder später in Ministerien, Behörden oder der Kommunalverwaltung arbeiten möchte, gewinnt hier einen realitätsnahen Einblick.

In einigen Bundesländern ist ein Verwaltungspraktikum sogar verpflichtend.


Unternehmen / Rechtsabteilung

Für wirtschaftlich interessierte Studierende bietet die Rechtsabteilung eines Unternehmens eine attraktive Alternative. Du arbeitest an Vertragsgestaltung, Compliance-Fragen oder internen Rechtsprojekten – und bekommst gleichzeitig Einblick in unternehmerische Denkweisen.


Auch hier gilt: Der Ausbilder muss Volljurist:in sein.


Notar

Das Notariat ist ein oft unterschätzter Praktikumsort. Du lernst Beurkundungsverfahren, Grundstücksgeschäfte, Erbschaftsangelegenheiten und die besondere Verantwortung kennen, die mit dem Amt des Notars verbunden ist. Für alle, die den Notarberuf in Betracht ziehen, ist das ein Pflichttermin. Ich habe selbst ein Praktikum bei einem Notar abgelegt und mir hat das große Freude gemacht!


Studierende schreiben eine Klausur im Hörsaal einer Universität – Prüfungssituation im Studium.


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6. Wann ist der richtige Zeitpunkt?


Die meisten Prüfungsordnungen erlauben den Start erst nach Ende der Vorlesungszeit des zweiten Semesters. Praktikumsstellen – vor allem in Großkanzleien oder Bundesbehörden – richten sich häufig an Studierende ab dem dritten Fachsemester, da ein gewisses rechtliches Grundverständnis erwartet wird.


Ein Gerichtspraktikum ist hingegen schon früh sinnvoll, da dort keine juristischen Vorkenntnisse vorausgesetzt werden.


Kollisionen mit dem Stundenplan vermeiden

Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

Wer gleichzeitig Hausarbeiten abgibt oder sich in der Zwischenprüfungsphase befindet, sollte die Zeiten sorgfältig timen. Die Vorbereitung aufs Staatsexamen darf durch ein spätgeschobenes Pflichtpraktikum nicht zur Belastung werden.


Faustregel: Die drei Pflichtmonate möglichst auf das 3., 4. und 5. Semester verteilen – so bleiben die entscheidenden Lernphasen vor dem Examen unbelastet.

Beliebte Stellen: Vorlauf einplanen!


Frau lernt am Laptop mit Notizen und Büchern am Schreibtisch – Konzept für Fernstudium, Weiterbildung und Online-Lernen.

Für gefragte Stellen wie das Auswärtige Amt, Bundesministerien oder Großkanzleien kann die Bewerbungsfrist bis zu einem Jahr vor Praktikumsbeginn liegen. Wer erst im Sommersemester anfängt zu suchen und noch im selben Sommer anfangen möchte, wird bei solchen Adressen meist leer ausgehen.



7. Wie läuft die Bewerbung für das Praktikum im Jurastudium ab?


Unterlagen

Für die meisten Praktikumsstellen brauchst du:

  • Motivationsschreiben – individuell auf die Stelle zugeschnitten, keine Standardfloskeln

  • Tabellarischer Lebenslauf – vollständig, fehlerfrei, übersichtlich

  • Lichtbild

  • Ggf. Nachweise über bisherige Studienleistungen oder Sprachkenntnisse


Nutze unbedingt KI zur Fehleranalyse (nicht zum Schreiben selbst!). Wegen der heutigen Möglichkeiten werden Fehler in deinen Unterlagen nur selten verziehen.


Bei Behörden wie dem Bundeskriminalamt oder Sicherheitsbehörden kommt noch eine Sicherheitsüberprüfung hinzu – die Vorlaufzeit ist entsprechend lang.


Bewerbungsstrategie

Das Standardanschreiben landet in Kanzleien täglich dutzendfach auf dem Schreibtisch. Was wirklich zählt: Zeig von der ersten Zeile an, warum du genau diese Stelle willst. Hat die Kanzlei einen Fachbereich, der dich besonders interessiert? Gibt es aktuelle Entwicklungen im Rechtsgebiet, auf die du Bezug nehmen kannst?


Wende dich vor dem Praktikum an das Justizprüfungsamt deines Bundeslandes und kläre, ob die geplante Stelle anerkannt wird – vor allem bei ungewöhnlichen Stellen oder Auslandspraktika. So vermeidest du böse Überraschungen.




8. Gehalt im Jura-Praktikum


Pflichtpraktikum

Bei Pflichtpraktika besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung und die Mindestlohnpflicht gilt nicht. Trotzdem zahlen viele Stellen freiwillig:

Typische Vergütung

Unternehmen / Rechtsabteilungen

Großkanzleien

400–1.000 € / Monat, teils 250 € / Woche

Kleinere Kanzleien

oft unvergütet oder geringe Aufwandsentschädigung

Unternehmen / Rechtsabteilungen

in der Regel vergütet, teils bis 1.000 € +

Gerichte / Behörden

in der Regel keine Vergütung

Freiwilliges Praktikum

Hier greifen andere Regeln: Ab einer Dauer von mehr als drei Monaten und aktiver Mitarbeit im Unternehmensalltag besteht Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Kürzere freiwillige Praktika können unvergütet sein.


9. Freiwillige Praktika im Jurastudium: Lohnt sich mehr?


Das Pflichtpraktikum ist das Minimum – aber wer wirklich punkten will, macht mehr. Freiwillige Praktika sind nicht Teil des Studiums, bieten aber enorme Vorteile:

Warum ein freiwilliges Praktikum sinnvoll ist:


  • Du kannst Rechtsgebiete erkunden, die im Studium kaum vorkommen

  • Du baust frühzeitig ein persönliches Netzwerk auf

  • Du bekommst Klarheit darüber, welche Karrierewege wirklich zu dir passen

  • Du hebst dich im späteren Bewerbungsprozess von Kommiliton:innen ab


Freiwillige Praktika müssen nicht zwingend juristischer Natur sein:

Ein Praktikum im Journalismus, in der Steuerberatung oder in einer Branche, in der du später rechtlich tätig sein möchtest, kann genauso wertvoll sein – manchmal sogar mehr, weil du Zusammenhänge besser verstehst als Jurist:innen ohne Branchenhintergrund.



10. Praktikum im Ausland – geht das?


Ja – in den meisten Bundesländern ist ein Auslandspraktikum als Pflichtpraktikum anerkannt, solange die Kernvoraussetzungen erfüllt sind:


  • Die Ausbildungsstelle entspricht einer anerkannten Institution (Kanzlei, Gericht, Behörde)

  • Der betreuende Jurist ist in Deutschland zugelassen oder verfügt über eine gleichwertige Qualifikation

  • Das Bundesland stimmt zu (immer vorher beim Justizprüfungsamt anfragen!)


Beliebte Auslandsstationen:

  • Niederlassungen deutscher Kanzleien im europäischen Ausland

  • Auswärtiges Amt (besonders begehrt – sehr frühzeitig bewerben!)

  • DAAD-geförderte Rechtsprojekte

  • Europäische Institutionen (Kommission, Europäisches Parlament)


Der Platz im Ausland ist begehrter als im Inland – du konkurrierst hier auch mit Studierenden anderer Fächer. Frühzeitig bewerben ist hier noch wichtiger als ohnehin schon.

Person steht an einer Weggabelung mit drei Pfeilen auf Asphalt – Symbol für Entscheidung, Karrierewahl und Zukunftsplanung.

11. FAQ: Praktikum im Jurastudium


Wie viele Praktika muss ich im Jurastudium machen?

Das hängt davon ab, wie du deine drei Pflichtmonate aufteilst. Die meisten Studierenden machen zwei bis drei Praktika mit je einem Monat Dauer. Einige Bundesländer schreiben konkrete Stationen vor – dann sind mehrere Praktika automatisch nötig.


Kann ich mein Jura-Praktikum auch in einem Nicht-Rechts-Unternehmen machen?

Ja – sofern dort ein Volljurist als Ausbilder vorhanden ist. In fast allen Bundesländern ist mindestens eines der Pflichtpraktika in einer Unternehmensrechtsabteilung anerkannt.



Muss ich für das Praktikum eine Mindestanzahl an Semestern absolviert haben?

In den meisten Bundesländern darf das Praktikum frühestens nach dem Ende der Vorlesungszeit des zweiten Semesters beginnen. Manche Praktikumsstellen verlangen intern mehr – ab dem dritten oder vierten Semester.


Was passiert, wenn mein Praktikum nicht anerkannt wird?

Du musst die Zeit nachholen – was im schlimmsten Fall eine Verzögerung beim Staatsexamen bedeutet. Deshalb: Immer vorab beim Justizprüfungsamt absichern.


Bekomme ich für das Pflichtpraktikum Mindestlohn?

Nein. Das Mindestlohngesetz gilt nicht für Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums. Viele Stellen zahlen trotzdem – vor allem Großkanzleien und größere Unternehmen.


Kann ich mein Jura-Praktikum im Ausland absolvieren?

In den meisten Bundesländern ja – unter der Voraussetzung, dass die Ausbildungsstelle geeignet ist und ein Volljurist die Betreuung übernimmt. Vorab beim Justizprüfungsamt klären.


Wann sollte ich mich spätestens für ein Praktikum bewerben?

Für normale Kanzleien oder Behörden: drei bis sechs Monate im Voraus. Für begehrte Stellen wie das Auswärtige Amt oder Bundesministerien: bis zu einem Jahr vor Praktikumsbeginn.



12. Mit Jurversity durch Studium und Examen

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13. Über mich


Porträt der Dozentin und Gründerin von Jurversity Annabel im Büro – persönliche Betreuung und Online-Nachhilfe im Jurastudium, Lernbegleitung Jura.

Hi, ich bin Annabel! Juristin, Informatikerin und Dozentin aus Leidenschaft. Seit 2021 begleite ich Jurastudierende mit praxisnahen Übungen und flexibler Unterstützung – vom Grundstudium bis zum Examen.

Mit Prädikatsexamen, aktueller Referendariatserfahrung und einem berufsbegleitenden Informatikstudium verbinde ich juristische Fachkenntnis mit strukturiertem Denken. In Lehre und Korrektur lege ich Wert auf Verständlichkeit, realistische Anforderungen und saubere Falllösung – damit dein Weg durchs Jurastudium klarer und praxisnäher wird.


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