Die Einführung in das Referendariat
1. Einleitung
Du hast das Erste Examen bestanden und bist als Referendarin oder Referendar eingestellt. Herzlichen Glückwunsch! Du hast es bis hierhin schon weit geschafft - aber das Abenteuer "Jura" beginnt jetzt erst richtig!
Du bist nun in der ersten Pflichtstation: der Station bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen. Je nach Bundesland heißt sie Gerichtsstation, Zivilstation, Zivilrechtsstation oder „Station in der Zivilrechtspflege".
Diese Einführung erklärt, was dich erwartet, was von dir verlangt wird und – vor allem – worin der eigentliche Unterschied zum Studium besteht. Sie ersetzt nicht die Ausbildungsordnung deines Landes, sondern soll dir helfen, sie richtig einzuordnen.
Eine Vorbemerkung zur Terminologie: „Gerichtsstation" wird umgangssprachlich fast immer für die Zivilstation verwendet. Verwechsle sie nicht mit der Strafstation, die in einigen Ländern ebenfalls bei einem Gericht (statt bei der Staatsanwaltschaft) abgeleistet werden kann.
2. Rechtlicher Rahmen – und warum er in jedem Bundesland etwas anders aussieht
Der Vorbereitungsdienst ist bundesrechtlich in § 5b DRiG vorgezeichnet:
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Er dauert zwei Jahre.
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Er umfasst Pflichtstationen bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen, bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, bei einer Verwaltungsbehörde und bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt (letztere mindestens neun Monate), dazu mindestens eine Wahlstation.
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Die übrigen Pflichtstationen dauern jeweils mindestens drei Monate.
Die Ausgestaltung ist Ländersache. Sie steht im jeweiligen Juristenausbildungsgesetz (JAG) und in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO/JAO/JAG-DVO – die Bezeichnungen wechseln). Konkret unterscheiden sich:
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Dauer der Zivilstation
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ca. 3 bis 5 Monate (z. B. Hamburg 3, Brandenburg 4, Schleswig-Holstein 4,5, viele Länder 5)
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Reihenfolge der Stationen
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meist Zivilstation zuerst, aber nicht überall zwingend
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Ausbildungsgericht
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Amtsgericht oder Landgericht, teils Wahl- oder Wunschmöglichkeit
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Einführungslehrgang
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Dauer und Ausgestaltung sehr unterschiedlich
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Zeitpunkt der Examensklausuren
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18., 20. oder 21. Ausbildungsmonat
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Merke: Alles Fachliche in dieser Einführung gilt bundesweit. Alles Organisatorische musst du in deiner JAPO und im Ausbildungsplan deines OLG-Bezirks nachschlagen. Das ist deine Fleißaufgabe – Fristen für Stationsanträge, Wahlstationsgenehmigungen und Urlaub laufen früher, als man denkt.
3. Wer dich ausbildet: die drei Ebenen
1. Die Einzelausbilderin / der Einzelausbilder. Du wirst einer Richterin oder einem Richter persönlich zugewiesen – am Amtsgericht meist einer Einzelrichterin, am Landgericht einer Kammer bzw. dem dortigen Einzelrichter. Diese Person ist deine wichtigste Ansprechperson, verteilt deine Aufgaben, bespricht deine Entwürfe und schreibt am Ende dein Stationszeugnis. Die Qualität der Station hängt maßgeblich von dieser Beziehung ab.
2. Die Arbeitsgemeinschaft (AG). Parallel zur praktischen Ausbildung läuft in der Regel wöchentlich eine AG mit etwa 10–20 Referendaren, geleitet von einer erfahrenen Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin. Hier wird die Klausurtechnik trainiert, hier werden Übungsklausuren geschrieben und besprochen. Die AG ist examensrelevanter als jede Akte, die du im Dezernat bearbeitest. Nimm sie ernst. Verabschiede dich aber gleichzeitig von der Idee, dass du hier alles lernen würdest, was du im Examen brauchst. Du lernst hier die Grundlagen. Die Vertiefungen sind deine Aufgabe!
3. Der Einführungslehrgang. Meist die ersten ein bis vier Wochen: Crashkurs in Urteilstechnik, Relation, ZPO-Grundlagen. Je nach Dozent nimmt man etwas mit, bei anderen ist es reines Absitzen der Zeit.
4. Der eigentliche Perspektivwechsel
Das ist der Kern. Wer ihn früh versteht, hat die Station gewonnen.
Im Studium
Du bekamst einen feststehenden Sachverhalt und hast im Gutachtenstil ergebnisoffen geprüft: „A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von ... EUR aus § 433 Abs. 2 BGB haben. Dann müsste …"
In der Praxis
Du musst dir diesen Sachverhalt selbst erarbeiten. Es gibt zwei Schriftsatzstapel, in denen sich zwei Parteien widersprechen. Deine erste Aufgabe ist es, aus diesem Material überhaupt erst zu ermitteln:
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Was ist unstreitig? (Das gilt ohne Beweis.)
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Was ist streitig? (Darüber muss ggf. Beweis erhoben werden.)
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Wer trägt für welche Behauptung die Darlegungs- und Beweislast?
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Ist der Vortrag des Klägers – seine Behauptungen als wahr unterstellt – überhaupt schlüssig?
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Ist die Verteidigung des Beklagten erheblich?
Diese Prüfungsfolge heißt Relationstechnik. Sie ist das methodische Rückgrat der gesamten zivilrechtlichen Praxis und der meisten Klausuren im Zweiten Examen. Der hieraus erarbeitete Sachverhalt ist die Grundlage, auf dem du die rechtliche Lösung ermittelst.
Und der Stil ändert sich
Entscheidungen werden im Urteilsstil geschrieben: Ergebnis zuerst, Begründung danach. „Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch nicht zu, weil …" Der Gutachtenstil verschwindet nicht ganz – er bleibt für die wirklich problematische Stelle reserviert –, aber die Grundhaltung kehrt sich um.
Kurz gefasst funktioniert der Urteilstil wie folgt (nur ein kleiner Teaser):
1. Denke im Gutachtenstil: "A könnte einen Anspruch gegen B auf Kaufpreiszahlung in Höhe von ... EUR gem. § 433 Abs. 2 BGB haben. Dafür muss ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen sein."
2. Löse den Fall skizzenmäßig.
3. Statt des Obersatzes im Gutachtenstil setzt du nun das Ergebnis hin: "A hat einen Anspruch gegen B auf Kaufpreiszahlung in Höhe von ... EUR gem. § 433 Abs. 2 BGB, denn es besteht ein wirksamer Kaufvertrag und die Forderung ist nicht erloschen." Abgesehen vom Obersatz ändert sich im Urteilstil nicht viel im Vergleich zum Gutachtenstil.
Das Prozessrecht rückt ins Zentrum
Im Studium war die ZPO Nebenfach. Jetzt entscheidet sie über alles: Zuständigkeit, Klageart, Fristen, Präklusion, Beweisrecht, Kosten, Vollstreckbarkeit. Materielles Recht allein reicht nicht mehr.
5. Was du konkret tun wirst
Die Aufgaben unterscheiden sich je nach Ausbilder, decken aber typischerweise ab:
Schriftliches Arbeiten (der Schwerpunkt)
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Entwürfe von Urteilen – mit Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründen, Kostenentscheidung und vorläufiger Vollstreckbarkeit
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Beschlüsse: Hinweisbeschlüsse nach § 139 ZPO, Beweisbeschlüsse, Streitwertbeschlüsse, Prozesskostenhilfe
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Verfügungen: Fristsetzungen, Terminbestimmungen, Anschreiben an die Parteien
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Aktenvermerke und Vorbereitungen für den Termin
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Versäumnisurteile, Anerkenntnis- und Verzichtsurteile, Vergleichsprotokolle
Im Sitzungssaal
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Zunächst: Zuhören. Geh in möglichst viele Termine mit, auch in fremde.
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Später ggf.: Protokollführung
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Und, wenn dein Ausbilder es anbietet, eigene Verhandlungsleitung
Deine Befugnisse: § 10 GVG
Diese Norm ist die Grundlage dafür, dass du überhaupt selbst tätig werden darfst. Sie erlaubt Referendaren unter Aufsicht des Richters:
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Rechtshilfeersuchen zu erledigen
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Verfahrensbeteiligte anzuhören
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Beweise zu erheben (etwa Zeugen zu vernehmen)
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die mündliche Verhandlung zu leiten
Zwei Einschränkungen stehen ausdrücklich im Gesetz: Das alles gilt nicht in Strafsachen, und Referendare dürfen keine Beeidigung anordnen und keinen Eid abnehmen.
„Unter Aufsicht" wird streng verstanden: Die Richterin muss anwesend sein und durchgehend beaufsichtigen – eine bloß nachträgliche Durchsicht des Protokolls genügt nicht. Der Grund ist verfassungsrechtlich: Verantwortlich für die Rechtsprechung bleibt allein der gesetzliche Richter (Art. 92, 101 Abs. 1 S. 2 GG).
Praxistipp: Eine eigene Verhandlungsleitung ist die lehrreichste Stunde der ganzen Station – und sie kommt selten von allein. Frag danach, und zwar früh und mit einem konkreten Verfahren im Blick.
6. Deine Stellung: du bist jetzt Teil der Justiz
Auch wenn sich das Referendariat wie eine Fortsetzung des Studiums anfühlt, ändert sich der Status grundlegend. Je nach Bundesland stehst du in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Daraus folgen echte Pflichten:
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Verschwiegenheit. Akteninhalte, Namen, Streitgegenstände – nichts davon gehört in ein Gespräch außerhalb des Gerichts. Auch nicht anonymisiert in soziale Netzwerke.
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Neutralität. Du sitzt auf der Richterbank. Parteien und ihre Vertreter dürfen bei dir keinen Eindruck von Parteilichkeit gewinnen.
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Nebentätigkeiten sind anzeige- bzw. genehmigungspflichtig; die Regeln (und die Anrechnung auf die Unterhaltsbeihilfe) sind landesspezifisch und teils streng.
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Interessenkonflikte meldest du sofort – etwa wenn du in einer Akte auf eine bekannte Person stößt.
7. Warum diese Station so viel wiegt
Zwei Gründe, unabhängig voneinander:
Erstens das Zweite Examen. In allen Ländern stellt das Zivilrecht den größten Block der Klausuren – häufig etwa die Hälfte oder mehr. Geprüft werden Urteils- und Anwaltsklausuren, die genau die Technik verlangen, die du hier lernst. Der Stoff der Zivilstation trägt bis zum Ende.
Zweitens das Stationszeugnis. Am Ende erhältst du eine Beurteilung mit Punktzahl (0–18). Ob und wie stark sie in die Gesamtnote einfließt, regelt dein Landesrecht unterschiedlich; als Arbeitszeugnis für spätere Bewerbungen zählt sie überall. Dennoch gilt grundsätzlich: Das Examen zählt mehr!
8. Werkzeug: der Kommentar
Im Zweiten Examen sind Kommentare als Hilfsmittel zugelassen – und das verändert die Vorbereitung fundamental. Nicht Auswendiglernen entscheidet, sondern Nachschlagegeschwindigkeit und Problembewusstsein.
Übliche Arbeitsmittel:
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Grüneberg (früher Palandt) für das BGB
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Zöller oder Thomas/Putzo für die ZPO
Prüfe früh, welche Ausgaben in deinem Bundesland zugelassen sind – die Listen sind verbindlich und unterscheiden sich. Und: Arbeite ab Tag eins mit dem Kommentar, nicht erst in der Klausurphase. Wer erst vier Wochen vor dem Examen anfängt, im Kommentar zu blättern, verliert Zeit, die er nicht hat.
9. Die ersten zwei Wochen – eine Checkliste
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Ausbilder kontaktieren, bevor die Station beginnt (freundliche kurze Mail: Vorstellung, Starttermin, Frage nach dem ersten Termin).
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Erstgespräch nutzen: Wie viele Akten pro Woche? Welche Fristen? Wie und wann werden Entwürfe besprochen? Wann kann ich in Sitzungen mit?
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Formalia klären: Zugangsausweis, Arbeitsplatz, E-Akten-Zugang, Präsenzzeiten.
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Zwei bis drei Sitzungstage mitlaufen, bevor du die erste Akte bearbeitest. Du verstehst Akten besser, wenn du gesehen hast, wie sie enden.
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Ein Musterurteil deines Ausbilders erbitten und dessen Aufbau analysieren – Hausstile bei Tatbestand und Tenor unterscheiden sich.
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Deine JAPO lesen. Wirklich. Wenigstens die Abschnitte zu Stationen, Fristen, Zeugnis und Prüfung. Das wird einige Fragen klären!
10. Kleines Glossar
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Rubrum – Kopf der Entscheidung: Gericht, Parteien, Vertreter, Aktenzeichen.
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Tenor – der Entscheidungsausspruch selbst (Hauptsache, Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit).
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Tatbestand – die geordnete Darstellung des Streitstoffs im Urteil.
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Entscheidungsgründe – die rechtliche Begründung.
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Relation – Methode zur Prüfung von Schlüssigkeit, Erheblichkeit und Beweisbedürftigkeit.
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Schlüssigkeit – Trägt der Klägervortrag, seine Wahrheit unterstellt, den Antrag?
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Erheblichkeit – Würde der Beklagtenvortrag, seine Wahrheit unterstellt, die Klage zu Fall bringen?
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Beweisbeschluss – ordnet die Erhebung eines Beweises an (§§ 358 ff. ZPO).
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Hinweis nach § 139 ZPO – gerichtlicher Hinweis auf Bedenken oder Lücken im Vortrag.
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Güteverhandlung – der Einigungsversuch vor der streitigen Verhandlung (§ 278 ZPO).
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Früher erster Termin / schriftliches Vorverfahren – die beiden Wege der Verfahrenseinleitung (§§ 275, 276 ZPO).
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Versäumnisurteil (VU) – Entscheidung bei Säumnis einer Partei (§§ 330 ff. ZPO).
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Präklusion – Ausschluss verspäteten Vorbringens (§ 296 ZPO).
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Dezernat – der Aktenbestand, für den eine Richterin zuständig ist.
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Stationszeugnis – die Beurteilung am Ende der Station.
12. Was du selbst nachschlagen musst
Diese Punkte kann dir kein bundesweiter Text beantworten – sie stehen in deiner JAPO bzw. im Ausbildungsplan deines OLG:
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Wie lange dauert meine Zivilstation genau?
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Bin ich am Amts- oder Landgericht, und kann ich das beeinflussen?
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Fließt das Stationszeugnis in meine Examensnote ein?
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Wie viele Klausuren schreibe ich, in welchen Rechtsgebieten, in welchem Monat?
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Welche Hilfsmittel sind zugelassen?
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Wann muss ich Anträge für Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation stellen?
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Wie ist Urlaub geregelt, und gibt es Klausurentage?
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Welche Regeln gelten für Nebentätigkeiten?
Zum Schluss
Die Gerichtsstation ist für die meisten der schwierigste Übergang des ganzen Referendariats – nicht, weil der Stoff schwerer wäre, sondern weil die Methode eine andere ist. Der Umbau vom Gutachten zum Urteil, vom gegebenen Sachverhalt zum streitigen Parteivortrag, vom materiellen Recht zum Prozessrecht braucht ein paar Wochen. Das ist normal und war bei allen so, die dir jetzt gegenübersitzen.
Was hilft: früh anfangen, ehrlich fragen, die Ausbilder freundlich an ihre Pflicht zur Ausbildung erinnern, falls sie sich sperren – und möglichst bereits zu Beginn zu einzelnen Themen vertieft recherchieren und ein gutes Verständnis aufbauen!